Ablauf einer logopädischen Behandlung
1. Ärztliche Verordnung:
Besuch bei Ihrem Haus-, Kinder- oder Facharzt – dort erhalten Sie eine logopädische Verordnung (Formular 13).
Wichtig: die Verordnung ist ab Ausstellung nur 28 Tage gültig.
2. Kontaktaufnahme:
Melden Sie sich per E-Mail oder telefonisch bei uns – es werden aktuell Wartelistenplätze vergeben.
3. Ersttermin:
Beim ersten Termin führen wir ein ausführliches Anamnesegespräch durch und erheben die notwendige Diagnostik.
4. Therapieplanung:
Anhand der Befunde erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan.
5. Beginn der Therapie:
Die logopädische Behandlung findet in der Regel einmal wöchentlich statt – je nach Bedarf und Störungsbild auch häufiger.
Therapiedauer und Häufigkeit
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten und findet 1-2x wöchentlich statt. Je nach Störungsbild kann die Dauer auch 30 oder 60 Minuten betragen. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach der ärztlichen Verordnung, dem Störungsbild, dem Therapieverlauf und der Mitarbeit des Patienten.
Auch Gruppentherapien sind – je nach Indikation – möglich. Die Gesamtdauer der Behandlung kann nicht pauschal oder im Voraus festgelegt werden und hängt vom individuellen Verlauf ab.
Haus- und Heimbesuche
Patienten, die nicht mobil sind, können logopädisch auch zu Hause oder in einer Einrichtung behandelt werden. In diesem Fall stellt der Arzt zusätzlich einen Hausbesuch auf der Verordnung aus. Alle anderen Patienten empfangen wir in unserer barrierefrei zugänglichen Praxis in Egenburg.
Kostenübernahme und Krankenkassen
Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind – bei uns sind alle Patienten herzlich willkommen. Wichtig: Für jede logopädische Behandlung benötigen wir eine ärztliche Verordnung – nur so kann eine Therapie erfolgen.
gesetzlich versicherte Patienten:
Gemäß gesetzlicher Vorgaben ist bei volljährigen Patienten (ab 18 Jahren) ein Eigenanteil zu entrichten. Dieser beträgt pro logopädischer Verordnung 10€ Rezeptgebühr plus 10 % der Behandlungskosten. Die Abrechnung erfolgt durch die Praxis Wortecht – Kostenträger bleibt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie zum ersten Termin bitte eine Kopie Ihres Befreiungsausweises mit.
privatversicherte Patienten:
Bevor die Therapie beginnt, erhalten Sie von uns eine Honorarvereinbarung. Damit können Sie direkt mit Ihrer Versicherung klären, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Wichtig: die Abklärung und Rücksendung der unterzeichneten Unterlagen muss vor dem Behandlungsbeginn erfolgen.
